Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO · Fassung 2026-11-03

zwischen der Gemeinde, die Kanzelclips nutzt (Verantwortlicher), und Benjamin Graf, Lahneckstr. 8, 56112 Lahnstein (Auftragsverarbeiter). Der Vertrag wird elektronisch geschlossen, indem eine berechtigte Person der Gemeinde ihn bei der Einrichtung im Studio bestätigt (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Zeitpunkt, Person und Fassung werden gespeichert.

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen, um die in den Nutzungsbedingungen beschriebenen Leistungen von Kanzelclips zu erbringen. Der Vertrag gilt, solange die Gemeinde Kanzelclips nutzt, und darüber hinaus bis zur vollständigen Löschung nach Abschnitt 11.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Speichern von Predigtaufnahmen; Erstellen von Abschriften, Untertiteln, Bildausschnitten und Vorschaubildern; Vorschläge für Ausschnitte, Titel und Beschreibungen, auch mit KI; Rendern der Clips; Veröffentlichen freigegebener Clips auf den von der Gemeinde verbundenen Kanälen und Abruf von Kennzahlen; auf Wunsch und nur mit Einwilligung der betroffenen Person die Wiedererkennung von Predigenden.

3. Art der Daten

Bild- und Tonaufnahmen von Gottesdiensten und Predigten; Abschriften; Namen, Fotos und Rollen von Predigenden und Mitwirkenden; Texte, Titel und Beschreibungen; Kontodaten der Mitarbeitenden der Gemeinde; Kennungen der verbundenen Plattformkonten. Biometrische Daten (Art. 9 DSGVO) nur bei der freiwilligen Wiedererkennung und nur mit Einwilligung der betroffenen Person; sie werden nicht gespeichert.

4. Betroffene Personen

Predigende, Mitwirkende und Gottesdienstbesucher, die in Aufnahmen erkennbar sind; Mitarbeitende der Gemeinde mit Zugang zum Studio.

5. Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Weisungen sind die Einstellungen und Aktionen im Studio sowie Mitteilungen in Textform. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das unverzüglich mit. Eine Verarbeitung aufgrund gesetzlicher Pflichten teilt er vorher mit, soweit das Gesetz es erlaubt.

6. Vertraulichkeit

Zugang zu den Daten haben nur Personen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Daten für die Leistung benötigen. Die Daten jeder Gemeinde werden getrennt von denen anderer Gemeinden gespeichert.

7. Sicherheit der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 1 beschrieben sind. Er darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.

8. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter. Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragsverarbeiter mindestens 14 Tage vorher in Textform; der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund widersprechen und die Nutzung beenden. Der Auftragsverarbeiter erlegt Unterauftragsverarbeitern gleichwertige Pflichten auf. Die Plattformen, auf denen die Gemeinde veröffentlicht (z. B. YouTube, Facebook, Instagram, TikTok), sind keine Unterauftragsverarbeiter; an sie werden Daten auf Weisung der Gemeinde übermittelt, und sie sind dafür selbst verantwortlich.

9. Unterstützung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO), bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei Meldungen von Datenschutzverletzungen, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen (Art. 32 bis 36 DSGVO). Anfragen, die direkt bei ihm eingehen, leitet er unverzüglich weiter.

10. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit sie vorliegen.

11. Löschung und Rückgabe

Während der Nutzung kann der Verantwortliche Daten im Studio jederzeit löschen und fertige Clips herunterladen. Beendet er das Konto, trennt der Auftragsverarbeiter sofort alle verbundenen Kanäle. Die übrigen Daten bleiben zur Sicherheit noch 20 Tage erhalten, damit eine versehentliche Löschung zurückgenommen werden kann, und werden dann, spätestens 30 Tage nach dem Löschauftrag, einschließlich Kopien gelöscht. Der Auftragsverarbeiter bestätigt die Löschung in Textform. Eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bleibt unberührt.

12. Nachweise und Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus diesem Vertrag nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen nach vorheriger Abstimmung zu üblichen Zeiten, ohne den Betrieb unverhältnismäßig zu stören.

13. Kirchliches Datenschutzrecht

Unterliegt der Verantwortliche kirchlichem Datenschutzrecht, etwa dem Datenschutzgesetz der EKD (DSG-EKD) oder dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG), gilt dieser Vertrag zugleich als Vertrag über eine Auftragsverarbeitung nach § 30 DSG-EKD bzw. § 29 KDG. Der Auftragsverarbeiter unterwirft sich insoweit der Kontrolle der für den Verantwortlichen zuständigen kirchlichen Datenschutzaufsicht.

14. Schlussbestimmungen

Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO. In Fragen des Datenschutzes geht dieser Vertrag den Nutzungsbedingungen vor. Änderungen werden in Textform mitgeteilt und gelten mit erneuter Bestätigung im Studio. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen

Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter

Übermittlungen in die USA erfolgen auf Grundlage des EU-U.S. Data Privacy Framework, soweit der Anbieter zertifiziert ist, und im Übrigen auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln.